Kurzzeitpflege

 

Nehmen Sie sich eine kurze Auszeit Ihres pflegenden Angehörigen.

 Wir verwöhnen Ihre Liebsten in unserer Residenz gern

 und unterstützen bei der Genesung!

 

Unsere Kurzzeitpflege ist dabei eine hilfreiche Maßnahme für alle pflegebedürftigen Personen, die sonst zu Hause umsorgt werden. Sollte jedoch der Fall eintreten, dass die Pflege zeitweise in der Häuslichkeit nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden kann, bieten wir Ihnen die vorübergehende Unterbringung in unserer Residenz im Rahmen einer Kurzzeitpflege an. Der Aufenthalt kann dazu dienen schwierige Phasen zu überwinden und eine Weiterversorgung zu Hause erneut zu ermöglichen.

 

Die Kosten hierfür setzen sich grundsätzlich aus drei Positionen zusammen. Diese sind:

 

  • Unterbringung und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • Pflegekosten


Zu beachten ist, dass die Pflegekasse nur den Pflegeanteil zahlt. Sie haben Anspruch auf 1.774,00 € im Jahr. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI. Die restlichen Kosten müssen Pflegebedürftige selbst bzw. bei fehlender Leistungsfähigkeit der Sozialhilfeträger bezahlen.

 

Gern können Sie in unserer Residenz eine Kombination aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege buchen. Ein weiterer Betrag in Höhe von 1.612,00 € jährlich kann bei Ihrer zuständigen Pflegekasse zu diesem Zweck beantragt werden.